Parodontitis ist eine chronische Erkrankung auf Grundlage eines bakteriell-entzündlichen Geschehens. Ein langfristiger Therapieerfolg kann nur mit einer systematischen Behandlung erreicht werden. Dabei stehen wiederholte, gründliche Zahnreinigungen und Maßnahmen zur Beherrschung der bakteriellen Infektion im Vordergrund. Operative Maßnahmen sind im Rahmen eines modernen, wissenschaftlich fundierten Behandlungskonzepts inzwischen in der Mehrzahl der Behandlungsfälle nicht mehr unbedingt erforderlich. Ziele der Parodontalbehandlung sind der lebenslange Erhalt der Zähne, gesundes Zahnfleisch, guter Kau-Komfort und ansprechende dentale Ästhetik.

Typischer Behandlungsablauf bei einer fortgeschrittenen Parodontitis

Termin zur Erstuntersuchung

Erhebung der Anamnese (Vorgeschichte), Auswertung mitgebrachter Behandlungsunterlagen, Erheben des zahnärztlichen Befundes und des Parodontalen Screening Index (PSI), ggf. Röntgenaufnahme.

Ermittlung und Einordnung des individuellen parodontalen Risikoprofils.

Ausführliche Besprechung der Befunde und der Behandlungsmöglichkeiten.

Parodontologische Initialbehandlung

Strukturiertes Mundhygiene- und Zahnreingungsprogramm in 3 – 5 Terminen in jeweils 3-wöchigem Abstand zur schrittweise Rückführung der entzündlichen Veränderungen. Ergänzende Befunde, ggf. Röntgenaufnahmen, ggf. mikrobiologische Untersuchung,
ggf. begleitende Behandlungsmaßnahmen.

Geschlossene Kürettage

Tiefenreinigung der Zahnfleischtaschen unter örtlicher Betäubung mit Handinstrumenten und Ultraschallgerät, ggf. mit adjuvanter Antibiotikagabe. Typisch in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Terminen. Eine Woche danach Kontrolltermin und Nachbehandlung.

Parodontologische Erhaltungstherapie

An die aktive Parodontalbehandlung schließt sich das Angebot der parodontologischen Erhaltungstherapie und langfristigen Parodontal-Betreuung an.

Kosteninfo für gesetzlich versicherte Patienten

Bei gesetzlich versicherten Patienten ist nur die geschlossene Kürettage unter örtlicher Betäubung eine Kassenleistung, soweit die Zähne im Sinne der Kassenrichtlinien als erhaltungswürdig gelten.

Die Initialbehandlung mit dem Mundhygiene-Programm ist eine Voraussetzung für die geschlossene Kürettage, beim Erwachsenen jedoch keine Kassenleistung. Für Zähne, die im Sinne der Kassenrichtlinien als nicht erhaltungswürdig gelten (z.B. wegen starker Lockerung) oder an Implantaten, kann die Kürettage nur als Privatleistung erfolgen.

Im typischen Fall einer fortgeschrittenen Parodontitis ist für die Initialbehandlung in 4 Terminen einschließlich mikrobiologischer Untersuchung mit einem Kostenrahmen von ca. 800 Euro zu rechnen. Für Zähne, die im Sinne der Kassenrichtlinien als nicht erhaltungswürdig gelten sowie für Implantate fallen für die Kürettage ca. 40 Euro pro Zahn bzw. Implantat an.